Informationen zum Energielabel
Geschirrspüler Energieverbrauch kWh/Programm
(ausgehend von den Ergebnissen der Normprüfung für das vom Hersteller
festgelegte Standardprogramm, bei Kaltwasserbefüllung) Der tatsächliche
Energieverbrauch hängt von der Art der Nutzung des Gerätes ab.
Wäschetrockner Energieverbrauch kWh/Trockenprogramm (ausgehend
von den Ergebnissen der Normprüfung für das Programm „Baumwolle,
schranktrocken“) Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von
der Art der Nutzung des Gerätes ab
Kältegerät Energieverbrauch kWh/Jahr
(Auf der Grundlage von Ergebnissen der Normprüfung über 24 h) Der
tatsächliche Verbrauch hängt von der Nutzung und vom Standort des
Gerätes ab.
Waschmaschine Energieverbrauch kWh/Waschprogramm (ausgehend
von den Ergebnissen der Normprüfung für das Programm „Baumwolle,
60°C“) Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Art
der Nutzung des Gerätes ab
Waschtrockner Energieverbrauch kWh (für Waschen und Trocknen
der vollen Waschkapazität bei 60°C) Waschvorgang (allein) kWh
Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Art der Nutzung des
Gerätes ab
Kühl- und Gefrierkombinationen:
- Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang V, ausgedrückt
als "Energieeffizienzklasse . . . auf einer Skala von A (niedriger
Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch)". Wenn diese Ausgabe in Tabellenform
erfolgt, ist eine andere Darstellung möglich, sofern deutlich wird,
daß die Skala von A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch)
reicht.
- Energieverbrauch gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten
Normen, jedoch ausgedrückt in kWh/Jahr (d. h. Energieverbrauch pro
24 h × 365) und beschrieben als "Energieverbrauch in kWh/Jahr
auf der Grundlage von Ergebnissen der Normprüfung über 24 h. Der
tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung und vom Standort
des Geräts ab."
- Nutzinhalt des Kühlfachs . Nutzinhalt des Kühlfachs (5 °C)
gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Normen - bei
den Klassen 8 und 9 offenlassen.
- Nutzinhalt des Gefrierfachs . Nutzinhalt des Gefrierfachs gemäß
den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Normen - bei den Klassen 1,
2 und 3 offenlassen. Bei Geräten der Klasse 3 Nutzinhalt des Eisfachs.
- Sternkennzeichnung Sternkennzeichnung für das Gefrierfach, falls
vorhanden, gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten
Normen.
- Geräuschemission . "Geräuschemission"; soweit eine
Angabe erforderlich ist, erfolgt die Messung gemäß der Richtlinie
86/594/EWG.
- Datenblatt:
- Name oder Warenzeichen des Lieferanten.
- Modellname/-kennzeichen.
- Gerätetyp nach folgender Klassifizierung:
- Haushaltskühlgeräte ohne Niedertemperaturfächer.
- Haushaltskühlgeräte mit Kühlfach (5 °C) / Kellerfach
(10 °C).
- Haushaltskühlgeräte mit Niedertemperaturfächer ohne
Stern.
- Haushaltskühlgeräte mit *-Niedertemperaturfächer.
- Haushaltskühlgeräte mit **-Niedertemperaturfächer.
- Haushaltskühlgeräte mit ***-Niedertemperaturfächer.
- Haushaltskühl- und -gefriergeräte mit *(***)-Niedertemperaturfächern.
- Haushaltsgefrierschränke.
- Haushaltsgefriertruhen.
- Haushaltskühl- und -gefriergeräte mit mehr als zwei Türen
oder andere, nicht unter die obengenannten Klassen fallende Geräte.
- 7 und 8. Bei Geräten der Klassen 2 und 10 sollte der Nutzinhalt
jedes einzelnen Fachs gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten
Normen angegeben werden.
- Gegebenenfalls kann hier die Angabe "No Frost" hinzugefügt
werden, wenn sie der Begriffsbestimmung der Normen gemäß
Artikel 1 Absatz 2 entspricht.
- "Lagerzeit bei Störung in h", definiert in Übereinstimmung
mit den in Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Normen.
- "Gefriervermögen in kg/24 h" gemäß den in
Artikel 1 Absatz 2 aufgeführten Normen. Zum
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Wasch- und Trockenkombinationen:
- Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang IV, ausgedrückt
als "Energieeffizienzklasse . . . auf einer Skala von A (niedriger
Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch)". Erfolgt die Angabe
in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich
wird, daß die Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher
Energieverbrauch) reicht. Energieverbrauch (Waschen, Schleudern und Trocknen)
(Anhang II Punkt 5)
- Energieverbrauch (nur Waschen und Schleudern) in kWh nur für Wasch-
und Schleuderprogramm gemäß Festlegung in Anhang I Punkt VI.
- Waschwirkungsklasse gemäß Anhang IV, ausgedrückt als
"Waschwirkungsklasse . . . auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)".
Von dieser Darstellungsweise kann abgewichen werden, sofern deutlich wird,
daß die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht.
- Schleuderwirkung beim Standardprogramm "Baumwolle 60 °C",
ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 2
genannten harmonisierten Normen festgelegt sind, ausgedrückt als "nach
dem Schleudervorgang verbleibende Restfeuchte . . . % (Anteil am Trockengewicht
der Wäsche)".
- Schleuderdrehzahl
- Füllmenge (Waschen) des Gerätes beim Standardprogramm "Baumwolle
60 °C" gemäß Anhang I Punkt IX.
- Füllmenge (Trocknen) des Gerätes beim Standardprogramm "Baumwolle,
schranktrocken" gemäß Anhang I Punkt X. Wasserverbrauch (Waschen,
Schleudern und Trocknen) (Anhang II Punkt 12)
- Wasserverbrauch (nur Waschen und Schleudern) in l nur für Waschen
und Schleudern beim Standardprogramm "Baumwolle 60 °C", ermittelt
nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 2 genannten
harmonisierten Normen festgelegt sind.
- Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts, der diesen
Wasch-Trockenautomaten immer zum Trocknen verwendet (200 Programme) Energie-
und Wasserverbrauch ausgehend von 200 Standardzyklen (Punkt 5 (Energie)
und Punkt 12 (Wasser)), ausgedrückt als "geschätzter Jahresverbrauch
eines Vier-Personen-Haushalts, der diesen Wasch-Trockenautomaten immer zum
Trocknen verwendet (200 Programme)".
- Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts, der diesen
Wasch-Trockenautomaten nie zum Trocknen verwendet (200 Programme) Energie-
und Wasserverbrauch bei 200 Standardzyklen (Punkt 5 (Energie) und Punkt
12 (Wasser)), ausgedrückt als "geschätzter Jahresverbrauch
eines Vier-Personen-Haushalts, der diesen Wasch-Trockenautomaten nie zum
Trocknen verwendet (200 Programme)".
- Geräuschemissionen während des Wasch-, Schleuder- und Trockenvorgangs
beim Standardprogramm "Baumwolle 60 °C" und "Baumwolle,
schranktrocken", ermittelt nach der Richtlinie 86/594/EWG.
- Datenblatt:
- Name oder Warenzeichen des Lieferanten.
- Modellname/-kennzeichen.
- Energieverbrauch in kWh pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen,
Schleudern und Trocknen) gemäß Festlegung in Anhang I Punkt
V.
- Wasserverbrauch in l pro vollständigen Betriebszyklus (Waschen,
Schleudern und Trocknen) gemäß Anhang I Punkt XI.
- Wasch- und Trockenzeit. Dauer des vollständigen Betriebszyklus
(Waschen, Schleudern und Trocknen) bei Verwendung des Standardprogramms
"Baumwolle 60 °C" und des Trockenprogramms "Baumwolle,
schranktrocken" bei Nennfuellmenge ermittelt nach den Prüfverfahren,
die in den in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen festgelegt
sind. Zum Anfang
Geschirrspüler:
- Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang IV, ausgedrückt
als "Energieeffizienzklasse . . . auf einer Skala von A (niedriger
Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch)". Erfolgt die Angabe
in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich
wird, das die Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher
Energieverbrauch) reicht.
- Bezeichnung des Standardprogramms Name des Herstellers, Code oder Bezeichnung
des Standardprogramms, auf das sich die Angaben auf dem Etikett und dem
Datenblatt beziehen.
- Energieverbrauch in kWh pro Programm bei Verwendung des Standardprogramms,
ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 2
genannten harmonisierten Normen festgelegt sind, ausgedrückt als "Energieverbrauch
XYZ in kWh pro Standardprüfprogramm bei Kaltwasserbefuellung. Der tatsächliche
Energieverbrauch hängt von der Art der Nutzung des Gerätes ab". Reinigungswirkungsklasse
(Anhang II Punkt 7)
- Trockenwirkungsklasse ausgedrückt als "Trockenwirkungsklasse
. . . auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)". Von dieser
Darstellungsweise kann abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß
die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht.
- Kapazität des Gerätes bei Standardbefuellung
- Wasserverbrauch (Waschen, Schleudern und Trocknen) pro Programm bei Verwendung
des Standardprogramms gemäß Anhang I Punkt IX.
- Geschätzter Jahresverbrauch (220 Standardprogramme)
- Geräuschemissionen (Anhang I Anmerkung X).
- Datenblatt:
- Name oder Warenzeichen des Lieferanten.
- Modellname/-kennzeichen.
- Reinigungswirkungsklasse gemäß Anhang IV, ausgedrückt
als "Reinigungswirkungsklasse . . . auf einer Skala von A (besser)
bis G (schlechter)". Von dieser Darstellungsweise kann abgewichen
werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (besser) bis
G (schlechter) reicht.
- Für das Standardprogramm erforderliche Zeit gemäß
den Prüfverfahren, die in den in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten
Normen festgelegt sind. Zum
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Backöfen:
- Handelszeichen des Lieferanten und Modellkennzeichen
- Energieeffizienzklasse der Backröhre(n) des Modells, festgelegt
entsprechend Anhang IV. Die Energieeffizienzklasse wird nach einer Skala
von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) angegeben. Wenn diese Angabe
in Tabellenform erfolgt, ist eine andere Darstellung möglich, sofern
deutlich wird, dass die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)
reicht. Ferner ist anzugeben, für welche Beheizungsart die Energieeffizienzklasse
bestimmt wird.
- Energieverbrauch in kWh für die Beheizungsart(en) (konventionell
und/oder Um-/Heißluft) (der Geräte), ermittelt bei Standardbeladung
nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen.
- Nutzbares Volumen der Backröhre in Liter, bestimmt gemäß
den in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen.
- Größe des Gerätes wird wie folgt festgelegt:
- klein: 12 l = Volumen < 35 l,
- mittel: 35 l = Volumen < 65 l,
- groß: 65 l = Volumen.
- Der Pfeil für diese Angabe muss der entsprechenden Größenbezeichnung
genau gegenüberstehen.
- Geräuschemission für die Funktion, die für die Energieeffizienz
ausschlaggebend ist, ermittelt gemäß.
- Datenblatt:
- Warenzeichen des Lieferanten
- Modellname/-kennzeichen
- Garzeit bei Standardbeladung, ermittelt gemäß den Prüfverfahren
der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen.
- Angabe des Stromverbrauchs für die Betriebsart, in der keine
Beheizung erfolgt und der Ofen den niedrigsten Energieverbrauch hat,
sobald eine geeignete harmonisierte Norm für Verluste im Stand-by-Betrieb
verfügbar ist.
- Größe des größten Backblechs in cm2 als „Fläche“
im Sinne der in Artikel 2 genannten harmonisierten Norm. Zum
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Klimageräte:
- Warenzeichen des Lieferanten.
- Modellname/-kennzeichen: bei „Split-“ und „Multisplit-Geräten“
das Modellkennzeichen der Innen- und der Außengeräte der Kombination,
für das die unten angegebenen Zahlen gelten.
- Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang IV,
wird nach einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) angegeben.
Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt, ist eine andere Darstellung möglich,
sofern deutlich wird, dass die Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger
effizient) reicht.
- jährlichen Energieverbrauch auf der Grundlage von durchschnittlich
500 Betriebsstunden pro Jahr, ermittelt nach den Prüfverfahren der in
Artikel 2 genannten armonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel“),
wie in Anhang IPunkt V angegeben.
- Kühlleistung, definiert als Kühlkapazität des Geräts
in kW im Kühlbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren
der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel“),
wie in Anhang IPunkt VIangegeben.
- Energieeffizienzgröße des Geräts im Kühlbetrieb bei
Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten
harmonisierten Normen (Bedingungen T1 „mittel“).
- Gerätetyp: nur Kühlung oder Kühlung/Heizung.
- Kühlungsart: Luftkühlung, Wasserkühlung.
- Heizleistung (Nur bei Geräten mit Heizfunktion), definiert als Heizkapazität
des Geräts in kW im Heizbetrieb bei Volllast, ermittelt nach den Prüfverfahren
der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen (Bedingungen T1 + 7C), wie
in Anhang IPunkt X angegeben.
- Energieeffizienzklasse der Heizfunktion Nur bei Geräten mit Heizfunktion:
gemäß Anhang IV auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger
effizient), ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten
harmonisierten Normen (Bedingungen T1 + 7C), wie in Anhang IPunkt XIangegeben.
Ist das Heizaggregat des Geräts mit einem Widerstand ausgestattet, gilt
für den Leistungskoeffizient der Wert 1.
- Gegebenenfalls Geräuschemissionen bei Standardbetrieb, ermittelt gemäß
der Richtlinie 86/594/EWG.
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Information zur Batterieverordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1001 (BGBl. I S. 1486), geändert
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331)"
Zum Anfang
In vielen Geräten gehören zum Lieferumfang Batterien. Wie zum Beispiel
in Fernbedienungen oder Akkustaubsauger usw. auch gibt es Geräte wo die
Akkus festeingebaut sind. Die Batterieverordnung schreibt uns durch den Vertrieb
dieser Batterien und Akkus bestimmte Hinweispflichten vor, denen wir hier
nachkommen.
Hier ein kleiner Auszug aus der Batterieverordnung:
§ 7 Pflichten des Endverbrauchers
(1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind,
an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
(2) Abweichend von Absatz 1 können Endverbraucher, die gewerbliche oder
sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind,
den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach §
4 Abs. 2 als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs.
3 eingerichtet haben, vereinbaren.
§ 9 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(1) Neben den Vertreibern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
ebenfalls verpflichtet, gebrauchte Batterien unentgeltlich anzunehmen, die private
Endverbraucher oder Betreiber von Kleingewerbe in stationären oder ortsbeweglichen
Sammeleinrichtungen für schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushaltungen
und Kleingewerben abgeben.
(2) 1Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet,
die von ihnen gemäß Absatz 1 angenommenen Batterien einem Rücknahmesystem
der Hersteller nach § 4 Abs. 2 oder, soweit ein Hersteller ein eigenes
Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 3 eingerichtet hat, diesem zur Abholung
unentgeltlich bereitzustellen. 2§ 4 Abs. 3 Satz 4 bleibt unberührt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Starterbatterien oder die
in § 8 genannten Batterien. (Ende des Auszugs)
Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich
verboten! Sie können Ihre Altbatterie, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben
bei einer kommunalen Sammelstelle oder direkt in dafür bereitgestellte
Alt-Batterie-Sammelbehälter oder direkt beim Handel vor Ort kostenlos abgeben.
Wenn Sie nicht davon Gebrauch machen möchten Ihre Alt-Batterien vor
abzugeben können Sie diese auch unentgeltlich bei uns abgeben oder an
uns zurücksenden: Michael Berg, Am Wieseneck 6, 04451 Borsdorf.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, erkennen Sie an dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne. Unter dem jeweiligen Mülltonnen-Symbol befindet sich die
entsprechende chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Die Bezeichnungen stehen
hierbei für:
- Cd = Cadmium
- Pb = Blei
- Hg = Quecksilber
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung des Herstellers.
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